Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem
Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen
Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.
Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden,
z. B.:
- Weiterleitung einer Brandmeldung an eine ständig besetzte Stelle, vorzugsweise die Leitstelle der örtlichen Feuerwehr,
- Auslösung einer internen Alarmierung, insbesondere zur Räumung eines Objektes,
- Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen,
- Ansteuerung von Aufzügen,
- Schließen von Feuerschutzabschlüssen,
- Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO2-Löschanlage.
Zur Detektierung von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen
(z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet.
Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen,
Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern
installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage
ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die
Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus
versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.
Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die
Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen
den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Wir haben beide Zulassungen.
In vielen Bundesländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
In manchen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Diese sogenannten Rauchwarnmelder (nach DIN 14676)
sind im Grunde genommen kleine Brandmeldeanlagen, bestehend aus einer detektierenden und einer
alarmierenden Einheit.
Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von
Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. Auch in Bereichen, in
denen Personen schlafen (z.B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung
ein wesentliches Element für den Personenschutz sein.
Grundsätzlich muss auch die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder ausgelöst werden können. Hier ist die Entwicklung mittlerweile so weit, dass bei objektgerechter Fachplanung das Risiko von Falschalarmen stark reduziert ist (z.B. Betriebsart TM). Gegen mutwillige Auslösung ist man im Grunde genommen nie gefeit. Auch ein Brand kann mutwillig gelegt werden.