Skip to main content

Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Ge­fah­ren­mel­de­an­lage aus dem Be­reich des vor­beu­gen­den Brand­schut­zes, die Er­eig­nisse von ver­schie­denen Brand­mel­dern emp­fängt, aus­wer­tet und dann reagiert.

Unsere Leistungen


Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert.

EINE BRANDMELDEANLAGE


Als Reaktion können ver­schie­dene tech­nische Ein­rich­tungen an­ge­steuert werden, z. B.:
  • Weiterleitung einer Brandmeldung an eine ständig besetzte Stelle, vor­zugs­weise die Leit­stelle der ört­lichen Feu­er­wehr
  • Auslösung einer internen Alarmierung, insbesondere zur Räumung eines Objektes
  • Öffnen von Rauch­ab­lei­tungs­ein­rich­tungen
  • Ansteuerung von Aufzügen
  • Schließen von Feuer­schutz­ab­schlüssen
  • Auslösung einer Ob­jekt­lösch­anlage, z. B. CO2-Löschanlage

Brandmeldeanlagen für Höchste Sicherheit


Zur Detektierung von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder un­ter­schied­licher Kenn­größen (z. B. Rauch, Tem­pe­ratur, Flammen etc.) verwendet.

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Ge­bäuden, wie Flug­häfen, Bahn­höfen, Uni­ver­si­täten, Schu­len, Fir­men­ge­bäu­den, Fa­brik­hallen, Alten­wohn­hei­men oder Kranken­häu­sern in­stal­liert. Die Pflicht zu einem Ein­bau einer auf die Feuer­wehr auf­ge­schal­teten Brand­mel­de­anlage ist im Bau­ord­nungs­recht im Rah­men von Son­der­bau­vor­schrif­ten ge­re­gelt. Ge­ge­ben­en­falls kann die Bau­auf­sicht den Ein­bau einer Brand­melde­anlage mit der Bau­ge­neh­migung for­dern. Sie kann auch aus ver­sicherungs­tech­nischen Aspek­ten zur Be­gren­zung einer Ver­sicherungs­prämie vor­ge­sehen werden.

Rauchwarnmelder für Mehr Sicherheit in Wohnungen


In vielen Bun­des­län­dern müssen zu­künf­tig auch Woh­nung­en mit Rauch­warn­mel­dern aus­ge­stattet werden. In manchen Bun­des­län­dern sind sie bereits Pflicht. Diese so­ge­nann­ten Rauch­warn­melder (nach DIN 14676) sind im Grunde genommen kleine Brand­melde­an­lagen, be­ste­hend aus einer de­tek­tie­ren­den und einer alar­mie­ren­den Einheit.
Der Vor­teil der Brand­melde­an­lage besteht darin, dass ein Brand un­ab­hängig von der An­we­sen­heit von Per­sonen früh­zei­tig er­kannt wird und Maß­nah­men ein­ge­lei­tet werden können. Auch in Be­rei­chen, in denen Per­sonen schlafen (z.B. Hotels) kann eine Brand­mel­dung in Ver­bin­dung mit einer Alar­mie­rung ein wesent­liches Element für den Per­sonen­schutz sein.

Minimierung von Fehlalarmen bei Brandmeldesystemen


Grundsätzlich muss auch die Mög­lich­keit von Falsch­alar­men be­rück­sich­tigt werden, die u.a. durch Falsch­aus­wer­tungen der auto­matischen Brand­melder sowie durch bös­wil­lige Be­tä­ti­gung der Hand­feuer­melder aus­ge­löst werden können. Hier ist die Ent­wick­lung mitt­ler­weile so weit, dass bei ob­jekt­ge­rech­ter Fach­pla­nung das Risiko von Falsch­alar­men stark reduziert ist (z.B. Be­triebs­art TM). Gegen mut­wil­lige Aus­lö­sung ist man im Grunde genommen nie gefeit. Auch ein Brand kann mut­wil­lig gelegt werden.

Sichern Sie Ihr Zuhause noch heute.


Schützen Sie, was Ihnen am wichtigsten ist.

Unsere Experten stehen bereit, um Ihnen die beste Sicherheitslösung zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und modernste Technologie.

Kontaktformular

    Mit (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

    Mit dem Absenden bestätige ich die Datenschutzinformation gelesen zu haben und bestätige diese.